Wenn Sie als Inhaber eines gültigen Medicals selbst Zweifel haben ausreichend fit zu sein, Ihrer Aufgabe als Flugpersonal nachzukommen*, sollten Sie den Rat eines Fliegerarztes einholen.
Ihren Fliegerarzt informieren müssen Sie …
- bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 12 Stunden
- im Falle eines chirurgischen Eingriffes,
- vor Beginn regelmäßiger Medikamenteneinnahme, die anlässlich der letzten Untersuchung noch nicht notwendig war
- wenn Sie auch nur vorübergehend oder fallweise Medikamente einnehmen müssen und Zweifel bestehen, ob diese mit Ihrer Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied vereinbar sind (zB „Heuschnupfenmittel“)
- wenn neuerdings Brille oder Kontaktlinse („korrigierende Sehhilfe“) notwendig wird**
- nach einem erheblichen Unfall bzw. einer Verletzung, so bald wie möglich
- Erkrankung länger als 21 Tage
- Schwangerschaft
* also als Pilot zu fliegen, auch als Privatpilot, FlugbegleiterIn, usw.;
gilt für jede Art der Tätigkeit, wofür Sie ein Medical besitzen
** Augenlasern macht vorübergehend untauglich, Sie müssen diesen Eingriff Ihrem AME melden